Fragen und Antworten

Wozu ein Gutachten?

Ein Gutachten dokumentiert u.a. Schadensumfang und -höhe, den jeweiligen Wiederbeschaffungswert und Restwert eines Fahrzeuges. Es enthält ggf. Angaben zu Wertminderung und Nutzungsausfall, je nach Alter, Laufleistung und Nutzungsart. Es dient zur Schadensregulierung bei Versicherungen, Rechtsanwälten und Werkstätten. Gleichzeitig wird dem Fahrzeugbesitzer, im Falle einer Veräußerung, eine Grundlage für spätere Verkaufsverhandlungen geschaffen, da eine sogenannte Offenbarungspflicht für den Verkäufer besteht.

Wer trägt die Kosten eines Gutachten?

Der Schädiger, bzw. seine regulierende Versicherung, hat die Kosten hierfür zu übernehmen, wenn die Haftungsfrage eindeutig ist. Sollte eine Mitschuld zum tragen kommen, werden diese Kosten anteilig berechnet und der eigenverschuldete Anteil geht zu Ihren Lasten.

Schnelle Regulierung?

Die gegnerische Versicherung bietet mir als Geschädigtem an, dass eine schnelle Regulierung erfolgen würde bis zur Schadenshöhe von z.B. 3.000 Euro und dazu eine Kalkulation der Werkstatt mit Fotos ausreichen würde. Es wäre kein Gutachten erforderlich.
Ist dies korrekt?

Nein! Die Werkstatt kann nur einen Kostenvoranschlag bezüglich eventueller Reparaturkosten erstellen, der aber keine rechtlich bindende Funktion gegenüber der Versicherung hat. Hiermit werden Ihnen Ansprüche vorenthalten, die Ihnen, aus dem Schadensgeschehen begründet, zustehen. Dazu zählen Angaben zu eventuell anfallender Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Solche Angaben fehlen, denn diese können nur von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt und dokumentiert werden.

Begriffserklärungen

Wiederbeschaffungswert

Die Höhe des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges ist der Wert, der aufgebracht werden müsste, um ein Fahrzeug, welches mit Ihrem Fahrzeug vor dem Schadenfall vergleichbar ist, wieder zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges wird u. a. über die öffentliche Marktlage bestimmt.

Restwert

Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes und die höhenmäßige Gestaltung desselben unterliegt anderen Einflussgrößen, wie Marktgängigkeit des Fahrzeuges, Reparaturmöglichkeit, Zerstörung (Art und Umfang der Beschädigung), Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, Markt für den Wert unbeschädigter Teile und Aggregate, Markt für das beschädigte Fahrzeug.

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Der Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich der ggf. entstehenden Wertminderung den Wiederbeschaffungswert erreichen bzw. übersteigen.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die für eine Reparatur notwendigen Aufwendungen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Die Besonderheit ist hier, dass das Fahrzeug durchaus noch in einen fahrtüchtigen Zustand versetzt, d. h. repariert werden könnte, was sich aber aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise heraus einfach nicht lohnt.

Merkantiler Minderwert

Der merkantile Minderwert, welcher zuweilen auch als kaufmännischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Autos, die z. B. nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die tatsächlichen Schäden vollends beseitigt worden sind. Letztlich resultiert der merkantile Minderwert daraus, dass das Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des „Unfallwagens“ versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeinträchtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.

Abzug „Neu für Alt“ („NfA“)

Werden bei der Reparatur Ihres unfallgeschädigten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, erfährt Ihr Fahrzeug eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen. Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zu Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Von den Kosten der Ersatzteile und Lackierung wird ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht (sog. NfA-Abzug).

Nützliche Links

www.captain-huk.de
Haftpflicht Unfall Kasko, Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung (Weblog)

www.auto-unfall-hilfe.de
Informationen zur Abwicklungsproblematik bei Kfz-Unfallschäden und einschlägige Rechtsprechung

www.bundderversicherten.de
Bund der Versicherten e.V., Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungen

www.dat.de
Informationszentrale für die europäische Automobilwirtschaft