Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,

Notieren Sie

  • das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adresse von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen haben Sie als Geschädigter die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Falls die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen beauftragt hat, können Sie diesen ablehnen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern und sich in Ihren Möglichkeiten einschränken. Es ist sehr unwahrscheinlich dass gerade die gegnerische Versicherung, die Ihren Schaden bezahlen muss, zu Ihren Gunsten arbeitet.

Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtssprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.

Downloads:
www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.pdf

Unsere Gutachten

Nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger mit entsprechender technischer Ausstattung (Hebebühne, Bremsenprüfstand, Scheinwerferprüfgerät, Abgastester, Rahmen-/Fahrwerkmessanlage, Motorrad-Rahmenlehre, Lackschichtdickenmeßgerät etc.) kann den Schadenumfang richtig erkennen und Sie so vor unliebsamen Überraschungen bewahren. In unseren Gutachten erfahren Sie folgende wichtige Fakten:

  • Schadenhöhe, Reparaturkosten
  • Reparaturdauer, Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert

Unser Gutachten dient Ihnen als wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen zu können.

Sie sind nicht verpflichtet, eine Reparaturrechnung oder einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung des Unfallgegners einzureichen (BGH AZ: VI ZR 181/92 - 6. April 1993). Ein fundiertes Sachverständigen-Gutachten genügt.

Augenscheinlich geringe Beschädigungen können, für den Laien oft nicht erkennbare, weitergehende Folgen auf den Schadenumfang haben. Scheuen Sie sich nicht, auch nach sogenannten „Bagatellschäden“ Ihr Fahrzeug durch einen unserer qualifizierten Sachverständigen kostengünstig begutachten zu lassen.

Nutzen Sie die Kompetenz, das Wissen und die langjährige Erfahrung im Kfz-Wesen unsererseits, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen.